Ausschreibung
| Präambel | ||||||||
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Der Deutsche Jugendliteraturpreis soll die Entwicklung der Kinder- und Jugendliteratur fördern, das öffentliche Interesse an ihr wachhalten und zur Diskussion herausfordern. |
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| Deutscher Jugendliteraturpreis 2009 | ||||||||
| I. Preis der Kritikerjury Die Kritikerjury vergibt den Deutschen Jugendliteraturpreis in den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch. Die Preise sind mit je 8.000 € dotiert. |
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| II. Preis der Jugendjury Die Jugendjury vergibt den Deutschen Jugendliteraturpreis spartenübergreifend als "Preis der Jugendjury", der mit 8.000 € dotiert ist. |
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| III. Durchführung Mit der organisatorischen und technischen Durchführung wird der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. beauftragt. |
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| IV. Voraussetzungen für die Auszeichnungen Zur Auszeichnung mit einem Preis können Bücher vorgeschlagen werden, die im Jahr 2008 erstmals erschienen sind:
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| V. Vorschlagsberechtigung Das Vorschlagsrecht kann von jedem wahrgenommen werden. Der jeweilige Verlag reicht zwei Exemplare des Titels ein und entrichtet eine Titelgebühr von 40 €. Frühester Vorschlagstermin ist der 1. Juli 2008. Letzter Vorschlagstermin ist der 31. Oktober 2008. |
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| VI. Jury 1. Kritikerjury Die Kritikerjury wird vom Vorstand des Arbeitskreises für Jugendliteratur e.V. auf der Basis der Vorschläge einer Findungskommission für die Dauer von zwei Jahren gewählt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen. Die Jury besteht aus neun Personen:
Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. |
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| 2. Jugendjury Die Jury besteht aus sechs Leseclubs, die vom Vorstand des Arbeitskreises für Jugendliteratur e.V. benannt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen werden. Die Jugendjury arbeitet und entscheidet autonom. |
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| VII. Preisfindung Aus den vorgeschlagenen Titeln wählen die Jurys eine begrenzte Anzahl von Titeln aus, die vom Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zur weiteren Begutachtung bei den Verlagen angefordert werden. Die Jurys haben das Recht, die Vorschlagsliste zu ergänzen und weitere Titel anzufordern. |
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| 1. Kritikerjury a. In zwei Jurysitzungen erstellt die Kritikerjury die Nominierungsliste zum Deutschen Jugendliteraturpreis 2009. In diese Nominierungsliste werden pro Sparte bis zu sechs Titel aufgenommen. Die Jury trifft ihre Entscheidung über die Nominierungsliste mit einfacher Mehrheit. |
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| b. In einer dritten Sitzung unmittelbar vor der Preisverleihung ermittelt die Kritikerjury auf der Grundlage der nominierten Titel je ein Preisbuch in den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch. Die Jury trifft ihre Entscheidung mit einer 2/3-Mehrheit. Die/der Juryvorsitzende kann festlegen, dass in einem dritten Wahlgang die einfache Mehrheit genügt. Die Jury kann Preise teilen, um z.B. den besonderen Anteil einer Illustratorin/eines Illustrators oder einer Übersetzerin/eines Übersetzers angemessen zu berücksichtigen. |
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| 2. Jugendjury a. die Zahl der Sitzungen der Leseclubs wird individuell geregelt. Die Koordination der Gruppen untereinander hat neben dem Meinungsaustausch vor allem zum Ziel, zeitgleich zur Kritikerjury über eine eigene Nominierungsliste mit sechs Titeln zu entscheiden. |
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| b. Nach Bekanntgabe der Nominierungsliste entscheiden die Jugendlichen auf der Grundlage der eigenen Nominierungen nach einem Punktesystem über ein Preisbuch. Der Preis der Jugendjury wird zusammen mit den Preisen der Kritikerjury auf der Frankfurter Buchmesse 2009 bekannt gegeben und verliehen. Der Preis der Jugendjury kann geteilt werden, um z.B. den besonderen Anteil einer Illustratorin/eines Illustrators oder einer Übersetzerin/eines Übersetzers angemessen zu berücksichtigen. | ||||||||
| VIII. Öffentlichkeitsarbeit 1. Der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V.
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| 2. Die Verlage sind berechtigt, Bücher der Nominierungslisten zum Deutschen Jugendliteraturpreis 2009 mit dem Signet des Preises und der Aufschrift Deutscher Jugendliteraturpreis - Nominierung oder Deutscher Jugendliteraturpreis - Nominierung der Jugendjury und die Preisbücher mit dem Signet des Preises und der Aufschrift Deutscher Jugendliteraturpreis oder Deutscher Jugendliteraturpreis - Preis der Jugendjury zu kennzeichnen. Die hierfür verbindlichen Vorlagen sind beim Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zu beziehen. | ||||||||
| IX. Rechtsweg Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Fragen der Auslegung dieser Ausschreibung entscheidet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. |
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| Berlin, im Juni 2008 gez.: Ursula von der Leyen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
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Sonderpreis 2009 für das Gesamtwerk |
| einer Illustratorin/eines deutschen Illustrators |
| Der Sonderpreis wird als Teil des Deutschen Jugendliteraturpreises vergeben: |
| I. Auszeichnung Der Sonderpreis 2009 wird für das Gesamtwerk einer lebenden Illustratorin/eines lebenden Illustrators vergeben. Der Sonderpreis ist mit einem Betrag von 10.000 € dotiert. Der Preis ist nicht teilbar. |
| II. Durchführung Mit der organisatorischen und technischen Durchführung wird der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. beauftragt. |
| III. Vorschlagsberechtigung Bücher aus dem übersetzerischen Gesamtwerk einer Illustratorin/eines Illustrators können bis zum 31. Oktober 2008 dem Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. vorgeschlagen werden. |
| IV. Jury Die Jury wird vom Vorstand des Arbeitskreises für Jugendliteratur e.V. auf der Basis der Vorschläge einer Findungskommission für die Dauer einer Amtsperiode gewählt und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen. |
| V. Bereitstellen der Bücher Eine Auswahl der wichtigsten Bücher der vorgeschlagenen Illustratorinnen/Illustratoren wird in Absprache mit der Jury vom Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. bei den Verlagen angefordert. |
| VI. Öffentlichkeitsarbeit 1. Der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. organisiert und betreut die Verleihung des Sonderpreises 2009. |
| 2. Die Verlage haben das Recht, alle Bücher der Preisträgerin/des Preisträgers mit dem Signet des Preises und der Aufschrift Deutscher Jugendliteraturpreis - Sonderpreis zu kennzeichnen. Die hierfür verbindlichen Vorlagen sind beim Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zu beziehen. |
| VII. Rechtsweg Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Fragen der Auslegung dieser Ausschreibung entscheidet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. |
| Berlin, im Juni 2008 gez.: Ursula von der Leyen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
